Bundes- und Staatsstraßen; Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung

    Für Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Bundes- und Staatsstraßen sind das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Regierungen und die Staatlichen Bauämter zuständig; für Autobahnen ist die die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.

    Beschreibung

    Die Staatlichen Bauämter planen, bauen verwalten und unterhalten als zuständige Vertreter der Straßenbaulastträger die Bundes- und Staatsstraßen in ihrem Amtsbereich. Ausnahmen hiervon bilden:

     

    • die Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt in Gemeinden, deren Einwohnerzahl 80.000 übersteigt oder bei denen Gemeinden die Straßenbaulast innerhalb der Ortsdurchfahrt freiwillig behalten oder übernommen haben. Hier sind die Gemeinden eigenverantwortlich tätig.
    • die Staatstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt in Gemeinden, deren Einwohnerzahl 25.000 übersteigt oder bei denen die Gemeinden die Straßenbaulast innerhalb der Ortsdurchfahrt freiwillig behalten haben. Hier sind die Gemeinden eigenverantwortlich tätig.

    Außerdem können Landkreise die Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung ihrer Kreisstraßen den Staatlichen Bauämtern übertragen.

    Die Regierungen nehmen Aufsichtsfunktionen wahr, führen Planfeststellungsverfahren für den Neubau und die planfeststellungspflichtige Änderung von Straßen durch und prüfen die Entwurfsunterlagen für die haushaltsrechtliche Genehmigung von Straßenbaumaßnahmen. Außerdem setzen sie Grenzen von Ortsdurchfahrten fest und entscheiden über Ausnahmen bei straßenrechtlichen Veränderungssperren.

    Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) ist als oberste Straßenbaubehörde für die Einführung und Sicherstellung einheitlicher Vorgaben (rechtlich und technisch) zuständig. Es führt die Straßenverzeichnisse für die Staatsstraßen und Kreisstraßen und ist für Widmung, Umstufung und Einziehung von Staatsstraßen zuständig. Darüber hinaus kümmert sich das StMB um die Zusammenarbeit mit den Behörden der Bundesrepublik im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen.

    Die Straßenbaulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben; nämlich die Straße zu planen, zu bauen, zu verbessern, zu unterhalten, zu erneuern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zur Straßenbaulast gehört auch der erforderliche Grunderwerb. Die Straßenbaulast umfasst - neben den technischen Aufgaben des Straßenbaus und der Straßenunterhaltung einschließlich des Betriebs bestimmter Anlagen - alle verwaltungsmäßigen und organisatorischen Maßnahmen, die Voraussetzung für die Verwirklichung der öffentlichen Aufgabe sind.

    Der Bau einer Straße umfasst nicht nur den Neubau, sondern auch den Um- oder Ausbau.

    Die Unterhaltung umfasst die laufende Unterhaltung und die zeit- und anforderungsgemäße Erneuerung, wobei unter Erneuerung einer bestehenden Straße der Ersatz einer abgenutzten Anlage oder von Teilen davon verstanden wird (z.B. Asphaltdecke oder gesamtes Brückenbauwerk).

    Soweit es zur Unterhaltung erforderlich ist, haben Dritte zu dulden, dass die Straßenbaubehörde oder von ihr Beauftragte die Grundstücke betreten oder vorübergehend benutzen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Straßenbau (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2820306168298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Strauß-Ring 4

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 22 12 53

    80502 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=0444348208Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0444348208Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2192-02

    Fax: +49 89 2192-13350

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    Staatliches Bauamt Würzburg (StBA WÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißenburgstraße 6

    97082 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 5520

    97005 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stbawue.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26888234141Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 392-00

    Fax: +49 931 392-2777

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    Voraussetzungen

    Die Verpflichtungen aus der Straßenbaulast sind in mehrfacher Hinsicht begrenzt: Die Träger der Straßenbaulast haben ihre Straßen nur in einem dem gewöhnlichen Verkehrsbedürfnis, den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung entsprechenden Zustand zu bauen und zu unterhalten und müssen diese Aufgabe nur nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anträge im Zusammenhang mit Planung und Verwaltung von Bundes- und Staatsstraßen sind unmittelbar an das jeweils zuständige Staatliche Bauamt zu richten, das im Weiteren dann gegebenenfalls die zuständige Bezirksregierung und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beteiligt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English