Betrieb druckpneumatischer Anlagen Erlaubnis / Verlängerung der Prüffrist einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Genehmigung / Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Flugfeldbetankungsanlagen / Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Tankstellen / Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Füllstellen / Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Lageranlagen / Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Gasfüllanlagen / Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Anlagen mit Druckgeräten / Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Dampfkesselanlagen / Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis
    99006002005000, 99006056006000, 99006055005007, 99006055005006, 99006055005005, 99006055005004, 99006055005003, 99006055005002, 99006055005001, 99006055005000

    Überwachungsbedürftige Anlagen; Beantragung einer Erlaubnis

    Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen sowie für Änderungen von Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit dieser Anlagen beeinflussen, wird eine Erlaubnis benötigt. Diese wir auf Antrag erteilt.

    Beschreibung

    Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen sowie für Änderungen von Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit dieser Anlagen beeinflussen, wird eine Erlaubnis benötigt. Diese wir auf Antrag erteilt.

    Von überwachungsbedürftigen Anlagen gehen beim Betrieb erhebliche Risiken für die Sicherheit und die Gesundheit Beschäftigter oder anderer Personen im Gefahrenbereich dieser Anlagen aus. Mögliche Schadensfälle könnten z.B. explodierte Dampfkessel, Brände in Chemieanlagen und -lagern, Abstürze von Aufzügen oder Explosionen von Druckbehältern (z.B. Gastanks) sein.

    Aus diesem Grund wurden mit dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) spezielle Vorschriften für die Errichtung, die Montage und den Betrieb der überwachungsbedürftigen Anlagen erlassen.

    Aufgrund besonderer Gefährlichkeitsmerkmale ist für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen ein behördliches Erlaubnisverfahren erforderlich. Diese Anlagen werden in § 18 BetrSichV abschließend aufgeführt.

    Online-Dienst

    Erlaubnisverfahren nach § 18 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    ID: L100042_72703

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Erlaubnis nach § 18 Betriebssicherheitsverordnung online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Betriebssicherheit, Gefahrstoffe, BiostoffeReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Eydel-Str. 13
    97082 Würzburg

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    Postfach 6349
    97013 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2400861743298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-1861

    Fax: +49 931 380-1803

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle

      Den Unterlagen ist ein Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) beizufügen. Die Unterlagen müssen alle für die Beurteilung der Anlage notwendigen Informationen beinhalten.

    • Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass

      Aufstellung, Bauart und Betriebsweise den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes auch der Gefahrstoffverordnung entsprechen und dass die vorgesehenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet sind. Die Antragsunterlagen müssen vollständig, plausibel und aussagekräftig sein (siehe hierzu auch LASI Veröffentlichung LV 49).

       

      Aus den Unterlagen muss weiterhin hervorgehen, dass

      • auch die möglichen Gefährdungen, die sich aus der Arbeitsumgebung und durch Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, insbesondere anderen überwachungsbedürftigen Anlagen, die in einem räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang mit der beantragten Anlage verwendet werden, betrachtet wurden und die Anforderungen und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen geeignet sind, und
      • die sich aus der Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber ergebenden Maßnahmen nach § 13 BetrSichV berücksichtigt wurden.

    Voraussetzungen

    Die vorgesehene Aufstellung, Bauart und Betriebsweise der überwachungsbedürftigen Anlage muss den sicherheitstechnischen Anforderungen der BetrSichV und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes auch der Gefahrstoffverordnung entsprechen. Dies muss aus den Antragsunterlagen hervorgehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Der Erlaubnisantrag ist unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen bei dem Gewerbeaufsichtsamt der jeweiligen Bezirksregierung einzureichen.
    • Die Erlaubnis kann schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
    • Erfolgt die Antragstellung elektronisch, kann die zuständige Behörde Mehrfertigungen sowie die Übermittlung der dem Antrag beizufügenden Unterlagen auch in schriftlicher Form verlangen.
    • Das Gewerbeaufsichtsamt bei der jeweiligen Regierung entscheidet über den Antrag.
    • Im Erlaubnisverfahren werden vom Gewerbeaufsichtsamt die Träger öffentlicher Belange im Sternverfahren beteiligt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Das Gewerbeaufsichtsamt hat über den Antrag innerhalb von drei Monaten, nachdem er bei ihr eingegangen ist, zu entscheiden. Die Frist kann in begründeten Fällen verlängert werden. Die verlängerte Frist wird zusammen mit den Gründen für die Verlängerung dem Antragsteller mitgeteilt. Die 3-Monatsfrist läuft ab Eingang der vollständigen und aussagekräftigen Antragsunterlagen.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Anlagenart und Anlagengröße. Sie sind im Kostenverzeichnis (KVz) zum bayerischen Kostengesetz geregelt (Art. 6 KG i.V.m. Tarif-Nr. 7.I.2/1 des KVz).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erlaubnis kann beschränkt, befristet, unter Bedingungen erteilt sowie mit Auflagen verbunden werden. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen ist zulässig.

    Ergibt sich aus der Prüfung des Erlaubnisantrages, dass eine Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben ist, wird der Antrag an den Antragsteller mit einem entsprechenden Hinweis zurückgegeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.04.2026

    Stichwörter

    Anlagen mit Druckgeräten, Dampfkesselanlagen, druckpneumatische Anlagen, entzündbare Flüssigkeiten, entzündbare Gase, Lager- und Vorratsbehälter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English