• Rosenheim (Bayern)
Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen Erteilung

Begasung zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung einer Erlaubnis

Für Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.

Beschreibung

Eine Begasungserlaubnis wird für Begasungen nach § 2 Abs. 5a Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gef-StoffV) mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln benötigt. Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn wegen der geringen Menge des freiwerdenden Wirkstoffs eine Gefährdung von Mensch und Umwelt nicht besteht. Hierbei sind die entsprechenden technischen Regeln für Gefahrstoffe zu berücksichtigen.

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G25 – Gefahrstoffe, Explosionsschutz (Reg OB)

Adresse

Hausanschrift

Heßstr. 130

80797 München

Postanschrift

80534 München

Öffnungszeiten

Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

Kontakt

E-Mail: gewerbeaufsichtsamt@reg-ob.bayern.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8402154467385Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 89 2176-1

Fax: +49 89 2176-3102

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O des Antragsteller
  • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
  • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
  • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist

    (z. B. verwendete Gerätschaften, Angaben zur Lagerung der Biozid-Produkte, Persönliche Schutzausrüstung, etc.)

  • Befähigungsschein(e)

    Kopien der Befähigungsscheine der Personen, die die Begasungen durchführen

Voraussetzungen

Die Begasungserlaubnis erhält, wer

  • als Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist (in der Regel durch polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O) und, soweit er die Begasungen selbst leitet, einen Befähigungsschein besitzt und
  • über Befähigungsscheininhaber in ausreichender Zahl verfügt.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Der Antrag ist an das für das Begasungsunternehmen örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu richten.

Fristen

keine

Kosten

75,00 – 1.250,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Jeder Wechsel der Befähigungsscheininhaber ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English