elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

    Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

    Beschreibung

    Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der Sperrhotline oder bei der Personalausweisbehörde umgehend zu melden, um einen Missbrauch auszuschließen (siehe unter "Verwandte Themen"). Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann zwar niemand Ihre Daten auslesen, aber die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

    Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz). Aus dem Ausland ist die Hotline gebührenpflichtig über +49 116 116 oder über +49 (0) 30 40 50 40 50 gebührenpflichtig erreichbar. Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

    Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde veranlassen.

    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sperr-Notruf 116 116 e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 29

    10178 Berlin

    Postanschrift

    Breite Straße 29

    10178 Berlin

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1457173332345Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 116116

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet II/1 - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Markt 1

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Postfachadresse

    Postfach 1363

    91535 Rothenburg o.d.T.

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Weitere Nachmittagstermine und Sprechzeiten sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: einwohnermeldeamt@rothenburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1709167441118Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9861 404-210

    Fax: +49 9861 404-209

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe unter "Verwandte Themen").

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024

    Stichwörter

    Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English