elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

    Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

    Beschreibung

    Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der Sperrhotline oder bei der Personalausweisbehörde umgehend zu melden, um einen Missbrauch auszuschließen (siehe unter "Verwandte Themen"). Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann zwar niemand Ihre Daten auslesen, aber die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

    Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz). Aus dem Ausland ist die Hotline gebührenpflichtig über +49 116 116 oder über +49 (0) 30 40 50 40 50 gebührenpflichtig erreichbar. Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

    Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde veranlassen.

    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sperr-Notruf 116 116 e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 29

    10178 Berlin

    Postanschrift

    Breite Straße 29

    10178 Berlin

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1457173332345Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 116116

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    94374 Schwarzach

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    94374 Schwarzach

    Kontakt

    E-Mail: info@schwarzach-vgem.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/27218415821Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9962 9402-0

    Fax: +49 9962 9402-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe unter "Verwandte Themen").

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Stichwörter

    Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English