Förderung für öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen Bewilligung / Förderung für öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen Auszahlung
    99400373017000, 99400373079000

    Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen; Beantragung einer Förderung

    Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten dienen.

    Gegenstand

    Gefördert werden öffentliche Einrichtungen des Tourismus in Bayern. Als öffentliche Einrichtungen gelten Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, die von unmittelbarer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusgebieten sind und überwiegend dem regionalen Tourismus dienen.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und vom Maßnahmenträger zu tragen sind.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als Projektförderung im Weg der Anteilsfinanzierung als Investitionszuschuss gewährt. Der Ausgangfördersatz für Fördervorhaben liegt bei 35 %. Unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Maßnahmenträgers sowie weiterer Faktoren kann ein höherer Fördersatz gewährt werden.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Wirtschaftsförderung, BeschäftigungReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

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    Postanschrift

    Postfach
    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2551861736298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Eine Förderung ist möglich, wenn ...

    • ein touristischer Bedarf vorliegt und die überwiegend touristische Nutzung gewährleistet ist,
    • die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 100.000 Euro bzw. bei Loipenspur- und Wegepflegegeräten mindestens 50.000 Euro und bei eigenständigen Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit mindestens 10.000 Euro betragen

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Eine Zuwendung kann nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

    Bewilligung

    Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.

    Fristen

    Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 11.02.2026

    Stichwörter

    Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen

    Sprachversion

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