Förderung für Seilbahnen in kleinen Skigebieten Bewilligung / Förderung für Seilbahnen in kleinen Skigebieten Auszahlung
    99400375017000, 99400375079000

    Seilbahn; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen in kleinen Skigebieten einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und die Qualität von Seilbahnen bieten und so die nachhaltige Sicherung des Bestands der bayerischen Seilbahnanlagen gewährleisten.

    Gegenstand

    Gefördert werden die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen (bspw. Funktionsgebäude, Kassensysteme, Eingangsschranken, Zugangsbereich). Zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Einrichtungen sind förderfähig, wenn diese für die Winter- bzw. die Sommernutzung wichtig sind und ein Bezug zur Seilbahnanlage besteht.

    Zuwendungsempfänger

    Die Zuwendungen werden kommunalen Unternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen gewährt.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter. Dies bedeutet, dass nur die Ausgaben berücksichtigt werden, die direkt mit der Investition verbunden sind.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarerer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 35 %.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Wirtschaftsförderung, BeschäftigungReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

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    Postanschrift

    Postfach
    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2551861736298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Eine Förderung ist möglich, wenn ...

    • der Investitionsbetrag mindestens 300.000 Euro und die Förderung mindestens 100.000 Euro beträgt.
    • die Investition eine besondere Anstrengung des Betriebs erfordert. Das heißt, der Investitionsbetrag muss bezogen auf ein Jahr die Summe der in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen (ohne Sonderabschreibungen) und des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Jahre überschreiten.
    • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
    • das Vorhaben eine ganzjährige Nutzung der Seilbahnanlagen ermöglicht und sowohl auf den Winter- als auch auf den Sommertourismus ausgerichtet ist; hierzu ist mit der Antragstellung ein Konzept für die Ganzjahresnutzung vorzulegen.
    • das Vorhaben voraussichtlich innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird.
    • die geförderten Anlagen nach Abschluss des Vorhabens mindestens zwölf Jahre beim Zuwendungsempfänger zur zweckentsprechenden Nutzung verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Anlagen ersetzt.
    • die Förderung nicht als Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 AEUV qualifiziert wird oder die beihilferechtliche Zulässigkeit anderweitig sichergestellt wird.
    • die sonstigen Fördervoraussetzungen gegeben sind.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Für Anträge ist das auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.

    Bewilligung

    Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.

    Fristen

    Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 15.04.2026

    Stichwörter

    Gewerbliche Wirtschaftsförderung, Regionalförderung, Seilbahnförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English