Transnationale Zusammenarbeit im Donauraum; Beantragung einer Förderung

    "Interreg VI B Donauraum" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder im Donauraum. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

    Beschreibung

    Zweck

    Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt im Donauraum. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu erproben. Die Partner erarbeiten gemeinsam Strategien und Lösungsansätze für ihr jeweiliges Kernthema und setzen diese in Pilotprojekten um. Der internationale Austausch und die unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründe der Projektpartner bieten Raum für innovative Lösungen und den gegenseitigen Austausch von Fachwissen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.

    Gegenstand

    Eine zentrale Herausforderung ist die sehr unterschiedliche Wirtschaftskraft der beteiligten Regionen. Die Förderung ökonomischer und sozialer Innovationen bildet deshalb einen Schwerpunkt. Des Weiteren Projektvorhaben, die den Herausforderungen des Klimawandels begegnen. Zudem gilt es das Potential das die kulturelle und landschaftliche Vielfalt der Donauregionen bietet zu nutzen und zu bewahren. Angesichts der Fragmentierung in zahlreiche nationale und regionale Verwaltungseinheiten ist außerdem eine effizientere Verwaltung ein wichtiges Thema.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Donauraum" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

    Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Bosnien-Herzegowina, die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Teile der Ukraine.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden z. B. Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien, der Aufbau von Informationszentren, Kompetenz-, Wissens- und Technologietransferzentralen und anderen gemeinsamen Institutionen sowie kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

    Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

    Art und Höhe der Förderung

    Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenstr. 28

    80538 München

    Postanschrift

    80525 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35109932254Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35109932254Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2162-0

    Fax: +49 89 2162-2760

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Das beantragte Projekt wird von mindestens drei Partnern aus mindestens drei verschiedenen Ländern getragen, von denen mindestens ein Partner seinen Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat hat. Dieser übernimmt dabei als "Lead Partner" die Federführung und ist verantwortlich für Antragstellung und Koordination der Projektentwicklung und -durchführung. In der Regel umfassen Projektkonsortien etwa 8 bis 12 Partner aus 6 bis 10 Staaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen (siehe unter "Online-Verfahren"; dort auch detaillierte Informationen zur Antragstellung).

    Die deutschen Kontaktstellen und die Sekretariate versorgen potenzielle Antragsteller mit Informationen und geben bei Bedarf praktische Hinweise während des Antragsverfahrens. Über die Projektanträge entscheidet ein Begleitausschuss, der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten des jeweiligen Kooperationsraumes zusammensetzt.

    Informationsstelle für bayerische Projektpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
    Referat 73, Programme und Pläne
    Prinzregentenstraße 28
    80538 München
    E-Mail: Referat73@stmwi.bayern.de

    Deutsche Kontaktstelle Donauraum

    Nationale Kontaktstelle Interreg Donauprogramm
    im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
    Baden-Württemberg
    Amir Kalajdzini
    Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711-123 2712
    Mobil: 0172 1882983
    E-Mail: amir.kalajdzini@wm.bwl.de

    Gemeinsames Sekretariat des Programmes

    Danube Transnational Programme Joint Secretariat
    József Nádor Tér 2-4, 1051 Budapest, Ungarn
    Telefon: +36 1795 9193
    E-Mail: danube@interreg.eu

    Fristen

    Das Programm umfasst in der aktuellen Förderperiode den Zeitraum 2021 bis 2027. Projekte müssen spätestens 2029 abgeschlossen sein. Die Aufrufe und Fristen für das Einreichen von Förderanträgen finden Sie auf der Webseite des Programms (siehe "Weiterführende Links"). Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der jeweils aktuellen Unterlagen (Beginn des Projektaufrufs) und der Abgabefrist des Konzeptes beträgt in der Regel zwischen acht Wochen und vier Monaten. Mit der Vorbereitung der Projektanträge sollte deshalb bereits vor dem offiziellen Startdatum des Aufrufs begonnen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung über die Projektförderung dauert in der Regel 8 bis 12 Monate.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Projekte müssen transnational angelegt sein und die regionale Entwicklung vor Ort messbar und nachhaltig verbessern. Infrastrukturmaßnahmen und die Anschaffung von Sachmitteln werden innerhalb von Interreg VI B-Programmen in der Regel nicht gefördert.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 26.03.2024

    Stichwörter

    Danube Transnational Programme, ETZ, Europäische Territoriale Zusammenarbeit, Südosteuropa

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English