Meisterbonus für bestandene Meisterprüfung oder gleichgestellte Weiterbildungsprüfung; Auszahlung
In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem als gleichwertigen eingestuften Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung.
Beschreibung
Zweck
Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt daher mit dem Meisterbonus einen Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Begünstigte
Den Meisterbonus erhalten erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft, in Gesundheitsberufen sowie staatlicher Fortbildungsprüfungen in den oben genannten Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.
Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien in Bayern mit staatlichen Abschlussprüfungen zum Techniker, Meister, Dolmetscher, Betriebswirt, Erzieher u.a. (Abschlüsse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus) erhalten einen Meisterbonus auf Basis der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. Juni 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/9.
Höhe
Der Bonus wurde auf 3.000 Euro erhöht.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80535 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=54554357258Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54554357258Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2182-0
Fax: +49 89 2182-2677
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80792 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25442983315Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25442983315Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 1261-01
Fax: +49 89 1261-1122
Internet
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2509
91013 Erlangen
Kontakt
E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19331798331Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 6808-0
Fax: +49 9131 6808-2102
Internet
Bayerische Verwaltungsschule
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ridlerstraße 75
80339 München
Kontakt
E-Mail: info@bvs.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/775079552680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 54057-0
Fax: +49 89 54057-199
Internet
Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Herrenstraße 45 a
76133 Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: kontakt@rak-bgh.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2131726222111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 721 22656
Fax: +49 721 2031403
Internet
Bayerische Landeszahnärztekammer
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Flößergasse 1
81369 München
Kontakt
E-Mail: blzk@blzk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5787501976115Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 230211-0
Fax: +49 89 230211-108
Internet
Bayerische Landesärztekammer
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Kontakt
E-Mail: blaek@blaek.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5804279753115Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 4147-0
Fax: +49 89 4147-280
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Arbeitgebers
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Einreichung des Zeugnisses
Voraussetzungen
- Der Abschluss ist in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung aufgeführt (siehe unten unter "Rechtsgrundlagen").
- Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort liegt in Bayern.
- Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und das Zeugnis wurde von dieser ausgestellt. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung für einen in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung aufgelisteten Abschluss in Bayern nicht angeboten wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Prüfung in Bayern grundsätzlich nicht angeboten wird oder über ein Jahr auf die Prüfung gewartet werden müsste. In allen anderen Fällen verliert der Absolvent die Berechtigung auf den Meisterbonus, wenn er die Prüfung außerhalb Bayerns absolviert. In Grenzfällen oder bei Zweifeln sollte immer vor Prüfungsanmeldung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufgenommen werden.
- Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
Handlungsgrundlage(n)
- Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen StaatsregierungIV/5f-4600/1633/6; AllMBl. 2013 S. 312; 1132-W
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Absolventen in Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben.
Fristen
Um den Meisterbonus zu erhalten, darf der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang des Antrags bei der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 20.03.2025