Denkmalschutz; Beratung von Denkmaleigentümern

    Der Umgang mit Denkmälern stellt die Betroffenen oft vor schwierige Fragen. Die Beratung der Denkmaleigentümer gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalbehörden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Maßnahmen an einem Denkmal durchführen wollen oder müssen, sind Probleme fachlicher, rechtlicher und finanzieller Art zu lösen.

    Die Denkmalbehörden, insbesondere die Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) und das Landesamt für Denkmalpflege haben die Aufgabe, Sie umfassend zu beraten. Die Beratung beschränkt sich nicht auf fachliche Angelegenheiten (z.B. bestimmte Restaurierungsmethoden), sondern erstreckt sich auch auf die Erlaubnis- oder Baugenehmigungsverfahren und alle Fragen der Förderung durch Zuschüsse oder Darlehen der öffentlichen Hand oder durch Steuervorteile.

    Die Beratung durch die Denkmalbehörden soll in geeigneten Fällen vor Ort, d.h. am oder im Denkmal stattfinden.

    Für die Baudenkmalpflege haben sich die so genannten Sprechtage des Landesamtes für Denkmalpflege sehr bewährt:

    An bestimmten Tagen kommen die Referentinnen und Referenten des Landesamtes in einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt, für die sie zuständig sind, und besuchen zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unteren Denkmalschutzbehörde diejenigen Denkmaleigentümer, die um Beratung gebeten haben oder bei denen konkrete Maßnahmen anstehen oder gerade durchgeführt werden. Je nach Lage des Einzelfalls kommen aber auch Ortseinsichten außerhalb von Sprechtagen oder Besprechungen am Sitz der Unteren Denkmalschutzbehörde oder im Landesamt für Denkmalpflege in Betracht. Für die Bodendenkmäler findet eine Besprechung nach Bedarf statt.

    Bitte wenden Sie sich in allen Fällen grundsätzlich zunächst an Ihre Untere Denkmalschutzbehörde, die die Termine mit dem Landesamt für Denkmalpflege koordiniert. Sie teilt Ihnen rechtzeitig mit, welche Unterlagen Sie zu Ihrem Beratungstermin mitbringen sollten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hofgraben 4

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 100203

    80076 München

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@blfd.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=30553825373Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30553825373Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2114-0

    Fax: +49 89 2114-300

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Kempten (Allgäu) - 60 Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronenstraße 8

    87435 Kempten (Allgäu)

    Postanschrift

    Rathausplatz 22

    87435 Kempten (Allgäu)

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Buerger-Service-Bauen@Kempten.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/002404994851Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 831 2525-6011

    Fax: +49 831 2525-6015

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bitte nehmen Sie die Beratungsangebote der Denkmalbehörden möglichst frühzeitig im Planungsvorgang, auf jeden Fall aber vor Maßnahmenbeginn in Anspruch.

    Kosten

    Alle Beratungsleistungen der Denkmalbehörden sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English