Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen

    Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.

    Beschreibung

    Die Eigentümer von Denkmälern sind gesetzlich verpflichtet, ihre Denkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch andere Personengruppen hierzu verpflichtet. Wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden, haben die Unteren Denkmalschutzbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte) mehrere Möglichkeiten:

    Sie können eine so genannte "denkmalschutzrechtliche Anordnung" erlassen. Das ist ein Verwaltungsakt, durch den einem Eigentümer oder sonstigem Pflichtigen auferlegt wird, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zumindest zu dulden, dass ein anderer diese Maßnahmen durchführt. Zwingend erforderliche Maßnahmen können sie auch unmittelbar selbst durchführen oder von anderen durchführen lassen.

    Handlungen, die ein Baudenkmal schädigen oder gefährden, können untersagt werden.

    In beiden Fällen muss die Behörde besonders darauf achten, dass dem Pflichtigen nichts Unzumutbares abverlangt wird.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kronach - Bauen (LRA KC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Güterstr. 18

    96317 Kronach

    Postanschrift

    Güterstraße 18

    96317 Kronach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-kc.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1716730877101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9261 678-0

    Fax: +49 9261 678-211

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Denkmalschutzrechtliche Anordnungen sind kostenlos. Allerdings kann die Behörde einem Denkmaleigentümer durch eine solche Anordnung auferlegen, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen auf seine Kosten durchführen zu lassen oder die Kosten für Maßnahmen, die sie selbst durchführt, ganz oder teilweise zu übernehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 02.02.2024

    Stichwörter

    Denkmalschutz

    Sprachversion

    Deutsch

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