Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen Aufklärung und Beratung
    99602004146000

    Betreuungsverfügung; Informationen zur Erstellung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Durch eine Betreuungsverfügung kann jedermann vorsorglich Anordnungen für einen späteren Betreuungsfall treffen.

    Beschreibung

    Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung oder auch aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und Sie keine Vollmacht erteilt haben, kann die Bestellung eines rechtlichen Vertreters („Betreuers“) für Sie notwendig werden. In diesem Fall hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens unter anderem zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen. Dies geschieht zweckmäßig in einer schriftlichen vorsorgenden Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können aber auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

    Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. So können Sie beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

    • Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
    • Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
    • Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

    Dies sind jedoch nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.

    Nähere Einzelheiten sowie das Formular zur Betreuungsverfügung finden Sie in der Informationsbroschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" (siehe "Weiterführende Links").

    Ansprechpartner

    Landratsamt SchweinfurtLRA SW

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrammstr. 1
    97421 Schweinfurt

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 1450
    97404 Schweinfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@lrasw.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35664667431Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35664667431Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 55-0

    Fax: +49 9721 55-337

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Klassische Kreditkarte
    • Paypal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Betreuungsverfügung sollte schon aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.

    Sie können eine Betreuungsverfügung gebührenpflichtig beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen (siehe "Weiterführende Links").

    Handlungsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English