Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörden können auf Antrag Ausnahmen von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und von den Verboten oder den Beschränkungen, die durch Beschilderung oder Markierung erlassen sind, erteilen.
Hinweise für Sonstiges (091880127000): Ergänzung: Gemeinde Krailling
Online-Dienste
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO
Beschreibung
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- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVOSie können die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraums gemäß § 45 StVO (z. B. Sperrung für Autokran mit Zulassung) online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer Aufgrabegenehmigung in Verbindung mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 StVO
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Aufgrabegenehmigung in Verbindung mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 StVOSie können eine Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die notwendige Absicherung wie (z. B. Kabelverlegungsarbeiten, Gehwegwiederherstellungen) usw. online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungsbestimmung außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungsbestimmung außerhalb öffentlicher VerkehrsflächenSie können eine Aufgrabung auf Flächen der Gemeinde Krailling (ausgenommen öffentlicher Verkehrsraum) ohne notwendige Sperrung oder verkehrsrechtliche Anordnung online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund
Beschreibung
Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen (für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund ggfs. in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung) - z.B. Container auf der Straße, Halteverbote für Umzüge, Sperrung einer Parkbucht - online beantragen.
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund
Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen (für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund ggfs. in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung) - z.B. Container auf der Straße, Halteverbote für Umzüge, Sperrung einer Parkbucht - online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung in Verbindung mit einer verkehsrechtlichen Anordnung
Beschreibung
Sie können die Erteilung einer Sondernutzung von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch im Sinne des Art. 14 BayStrWG in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die notwendige Absicherung (z.B. Baustelleneinrichtungsflächen im Verkehrsraum inkl. Gehwegen, Kabelüberführungen o.ä.) online beantragen.
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- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung in Verbindung mit einer verkehsrechtlichen Anordnung
Sie können die Erteilung einer Sondernutzung von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch im Sinne des Art. 14 BayStrWG in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die notwendige Absicherung (z.B. Baustelleneinrichtungsflächen im Verkehrsraum inkl. Gehwegen, Kabelüberführungen o.ä.) online beantragen.
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Antrag auf Sondernutzung
Beschreibung
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- Antrag auf SondernutzungNutzung von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch im Sinne des Art. 14 BayStrWG, z.B. Verkaufsfläche vor Geschäften, Container außerhalb des Straßenraums, o.ä.
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Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg (LRA STA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
82317 Starnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: info@lra-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85997998431Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85997998431Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 148-77148
Fax: +49 8151 148-11160
Internet
Gemeinde Krailling
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
82142 Planegg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@krailling.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59663799618Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59663799618Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 85706-0
Fax: +49 89 8576656
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anregung mit Darstellung der besonderen dringenden Ausnahmesituation und ihrer qualifizierten Interessen
Nachweise dazu abhängig vom Einzelfall.
Voraussetzungen
Die Straßenverkehrsbehörden dürfen eine Ausnahmegenehmigung nur in besonders dringenden Ausnahmesituationen im Einzelfall oder allgemein für bestimmte Antragsteller (gemeint sind hier z. B. Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, Bewohner, Handwerker oder im sozialen Dienst Tätige) und nur befristet erteilen.
Sie sind gehalten, an den Nachweis der besonderen Ausnahmesituation und der Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Dies ist von der Straßenverkehrsbehörde erforderlichenfalls durch zusätzliche Auflagen und Bedingungen zu gewährleisten. Auch Einbußen der Flüssigkeit des Verkehrs sind erforderlichenfalls durch solche Auflagen und Bedingungen möglichst zu verhindern.
Die Straßenverkehrsbehörde soll dazu ein Anhörverfahren durchführen. Dabei werden betroffene Behörden gehört. Als Bürger haben Sie allerdings keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung. Sie können aber von der Straßenverkehrsbehörde eine pflichtgemäße Ermessensausübung verlangen. Die von Ihnen geltend gemachte Ausnahmesituation ist von der Straßenverkehrsbehörde mit den öffentlichen Belangen und den Belangen Dritter abzuwägen.
Auskünfte erteilen die Straßenverkehrsbehörden bei den Landratsämtern, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Hinweise für Sonstiges (091880127000): Ergänzung: Gemeinde Krailling
Rechtsbehelf
Kosten
Die Gebühr für die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung beträgt je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person 10,20 bis 767,00 €. Bei mehreren Fahrzeugen/Personen bzw. gleichartigen Fällen kann eine verminderte Gesamtgebühr berechnet werden. Abweichende Gebührenregelungen gelten für Ausnahmegenehmigungen im Bereich des Großraum- und Schwerverkehrs.
Hinzu kommen evtl. Kosten für Auslagen der Behörden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.02.2025
Hinweise für Sonstiges (091880127000): Ergänzung: Gemeinde Krailling
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Krailling am 11.11.2024
Stichwörter
allgemeine Verkehrsregeln, Ausnahmegenehmigung, Behinderung, Beschilderungen, Halteverbotszone einrichten, Haltverbot beantragen, Markierungen, Verkehrsregelungen, Verkehrssicherheit