Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Schweinfurt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
97420 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: poststelle@schweinfurt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=90887086388Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90887086388Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 51-0
Fax: +49 9721 51-266
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Stichwörter
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauantrag Bayern, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigung Bayern, Baugenehmigungsverfahren, baunehmigungspflichtige Bauvorhaben, beantragen, Neubau