Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Aschaffenburg - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100163
63701 Aschaffenburg
Kontakt
E-Mail: bauordnungsamt@aschaffenburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9495438147492Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 330-1244
Fax: +49 6021 330-629
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Stichwörter
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauantrag Bayern, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigung Bayern, Baugenehmigungsverfahren, baunehmigungspflichtige Bauvorhaben, beantragen, Neubau