Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 41 - Bauamt (LRA AN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1502
91506 Ansbach
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@landratsamt-ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/159102064195Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 468-4100
Fax: +49 981 468-4019
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Stichwörter
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauantrag Bayern, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigung Bayern, Baugenehmigungsverfahren, baunehmigungspflichtige Bauvorhaben, beantragen, Neubau