Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Lichtenfels - Sachgebiet 31 Bauen und Planungsrecht (LRA LIF)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels
Öffnungszeiten
Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do 7:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Weitere Infos siehe:
Öffnungszeiten und Anfahrt zum Landratsamt Lichtenfels
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0911257581403Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9571 18-0
Fax: +49 9571 18-1099
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Stichwörter
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauantrag Bayern, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigung Bayern, Baugenehmigungsverfahren, baunehmigungspflichtige Bauvorhaben, beantragen, Neubau