Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Germering
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1540
82102 Germering
Öffnungszeiten
http://www.germering.de
Kontakt
E-Mail: poststelle@germering.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64442360449Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64442360449Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 89419-0
Fax: +49 89 89419-170
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Stichwörter
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauantrag Bayern, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigung Bayern, Baugenehmigungsverfahren, baunehmigungspflichtige Bauvorhaben, beantragen, Neubau