Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand

    Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.

    Beschreibung

    Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Eichstätt - SG 42 - Bauverwaltung, Bezirk Nord (LRA EI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Residenzplatz 2

    85072 Eichstätt

    Postanschrift

    Residenzplatz 2

    85072 Eichstätt

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/780081267643Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8421 70-0

    Fax: +49 8421 70-1305

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024

    Stichwörter

    Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauantrag Bayern, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigung Bayern, Baugenehmigungsverfahren, baunehmigungspflichtige Bauvorhaben, beantragen, Neubau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English