Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Burghausen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1240
84480 Burghausen
Kontakt
E-Mail: rathaus@burghausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74553517439Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8677 887-0
Fax: +49 8677 887-222
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Stichwörter
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauantrag Bayern, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigung Bayern, Baugenehmigungsverfahren, baunehmigungspflichtige Bauvorhaben, beantragen, Neubau