Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
Beschreibung
Weiterhin überwachen die Kreisverwaltungsbehörden z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken.
Die Überwachung beinhaltet u. a. die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Tierhalter, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z. B. im Land- oder Zoofachhandel.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld - Sachgebiet 3.5 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (LRA NES)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Siemensstr. 10
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@rhoen-grabfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6564033706406Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 94-625
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.02.2024
Stichwörter
Tierarzneimittel