Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
Beschreibung
Weiterhin überwachen die Kreisverwaltungsbehörden z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken.
Die Überwachung beinhaltet u. a. die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Tierhalter, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z. B. im Land- oder Zoofachhandel.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91051 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Unsere Abteilungen haben unterschiedliche Kontakt & Öffnungszeiten:
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/995192739635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-1725
Fax: +49 9131 86-1726
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.02.2024
Stichwörter
Tierarzneimittel