Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
Beschreibung
Weiterhin überwachen die Kreisverwaltungsbehörden z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken.
Die Überwachung beinhaltet u. a. die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Tierhalter, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z. B. im Land- oder Zoofachhandel.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
85047 Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5007575890435Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-1511
Fax: +49 841 305-1509
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.02.2024
Stichwörter
Tierarzneimittel