Tierquälerei Verfolgung

    Tierschutz; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

    Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz werden verfolgt und geahndet.

    Beschreibung

    Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

    Ordnungswidrigkeitentatbestände, d.h. die Beschreibungen von bestimmten rechtswidrigen Handlungen, die mit Geldbuße bedroht werden, finden sich auch in § 18 Tierschutzgesetz (TierSchG). Danach handelt z. B. ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    • einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,
    • entgegen § 4 Abs. 1 TierSchG ein Wirbeltier tötet,
    • entgegen § 4a Abs. 1 TierSchG ein warmblütiges Tier schlachtet,
    • Versuche an Wirbeltieren ohne die nach § 8 Abs. 1 TierSchG erforderliche Genehmigung durchführt,
    • ein Wirbeltier ohne Genehmigung nach § 11a Abs. 4 Satz 1 TierSchG einführt,
    • Wirbeltiere entgegen § 11b Abs. 1 TierSchG züchtet oder durch biotechnische Maßnahmen verändert oder
    • entgegen § 11c TierSchG ein Wirbeltier an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Aichach-Friedberg (LRA AIC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchener Str. 9

    86551 Aichach

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    Münchener Str. 9

    86551 Aichach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

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    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    ! Bauamt: Dienstag + Mittwoch ganztägig geschlossen !

    Kfz-Zulassung in Aichach und Friedberg:

    Annahmeschluss ist vormittags um 12:00 Uhr, Montag Nachmittag um 15.30 Uhr, Donnerstag Nachmittag um 17.30 Uhr.

    Führerscheinstelle: um Wartezeiten zu minimieren empfehlen wir unsere Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-aic-fdb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=91553748389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91553748389Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8251 92-371

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Ordnungswidrigkeiten können durch die Polizei, eine Organisationseinheit der Kreisverwaltungsbehörde, eine andere Behörde, eine Gemeinde oder durch die Mitteilung eines Bürgers bei der (Zentralen) Bußgeldstelle der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

    Die Kreisverwaltungsbehörde prüft den Sachverhalt und die Rechtslage darauf, ob der begründete Verdacht einer Ordnungswidrigkeit besteht und ein Bußgeldverfahren einzuleiten bzw. fortzuführen ist. Ggf. werden weitere Ermittlungen (z. B. Anhörung der Betroffenen, Zeugenbefragungen) veranlasst. Wenn eine ordnungswidrige Handlung nachgewiesen wird und diese nach ihrer Bedeutung zu ahnden ist, erlässt die Kreisverwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid an den Betroffenen und setzt darin die Geldbuße und die Kosten des Verfahrens fest.

    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Straftatbestand

    Das Tierschutzgesetz unterscheidet neben Ordnungswidrigkeiten auch Straftatbestände. Der Straftatbestand der Tierquälerei und das entsprechende Strafmaß sind in § 17 Tierschutzgesetz festgelegt. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer  

    • ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
    • einem Wirbeltier    
      • aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder   
      • länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 21.08.2024

    Stichwörter

    Strafttat, Tierquälerei, ungerechtfertigten Tiertötung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English