Tierschutz; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
Beschreibung
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Ordnungswidrigkeitentatbestände, d.h. die Beschreibungen von bestimmten rechtswidrigen Handlungen, die mit Geldbuße bedroht werden, finden sich auch in § 18 Tierschutzgesetz (TierSchG). Danach handelt z. B. ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,
- entgegen § 4 Abs. 1 TierSchG ein Wirbeltier tötet,
- entgegen § 4a Abs. 1 TierSchG ein warmblütiges Tier schlachtet,
- Versuche an Wirbeltieren ohne die nach § 8 Abs. 1 TierSchG erforderliche Genehmigung durchführt,
- ein Wirbeltier ohne Genehmigung nach § 11a Abs. 4 Satz 1 TierSchG einführt,
- Wirbeltiere entgegen § 11b Abs. 1 TierSchG züchtet oder durch biotechnische Maßnahmen verändert oder
- entgegen § 11c TierSchG ein Wirbeltier an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt.
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Über oben angeordnete Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit online eine Meldung von Tierschutzverstößen einzureichen. Notwendig dazu ist eine BayernID. Alternativ können Sie sich an das zuständige Sachgebiet im Veterinäramt wenden.
Wichtiger Hinweis: Bei Gefahr in Verzug kann die Polizei neben einer Beweissicherung auch vorläufige Maßnahmen ergreifen, insbesondere auch außerhalb üblicher Dienstzeiten.
Für die Meldung eines Tierschutzverstoßes, sollten Sie genaue Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls und, wenn bekannt, über beteiligte Personen machen können.
Online-Dienst
Meldung von Tierschutzverstößen; Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 73 - Lebensmittelhygiene, Tierische Lebensmittel, Tierarzneimittel, Futtermittelüberwachung, Schlachttier- und FleischuntersuchungLRA TÖL
Adresse
Hausanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: verbraucherschutz@lra-toelz.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=2347215329494Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2347215329494Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-508
Fax: +49 8041 505-303
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 71 - Tiergesundheitsrecht, Tierseuchenbekämpfung, Tierische Nebenprodukte, TierschutzLRA TÖL
Adresse
Hausanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@lra-toelz.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=2363993106494Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2363993106494Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-439
Fax: +49 8041 505-303
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 72 - Gaststätten- und Lebensmittelrecht, Vollzugsaufgaben VeterinäramtLRA TÖL
Adresse
Hausanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: verbraucherschutz@lra-toelz.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=2380770883494Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2380770883494Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-495
Fax: +49 8041 505-303
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Ordnungswidrigkeiten können durch die Polizei, eine Organisationseinheit der Kreisverwaltungsbehörde, eine andere Behörde, eine Gemeinde oder durch die Mitteilung eines Bürgers bei der (Zentralen) Bußgeldstelle der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
Die Kreisverwaltungsbehörde prüft den Sachverhalt und die Rechtslage darauf, ob der begründete Verdacht einer Ordnungswidrigkeit besteht und ein Bußgeldverfahren einzuleiten bzw. fortzuführen ist. Ggf. werden weitere Ermittlungen (z. B. Anhörung der Betroffenen, Zeugenbefragungen) veranlasst. Wenn eine ordnungswidrige Handlung nachgewiesen wird und diese nach ihrer Bedeutung zu ahnden ist, erlässt die Kreisverwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid an den Betroffenen und setzt darin die Geldbuße und die Kosten des Verfahrens fest.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Straftatbestand
Das Tierschutzgesetz unterscheidet neben Ordnungswidrigkeiten auch Straftatbestände. Der Straftatbestand der Tierquälerei und das entsprechende Strafmaß sind in § 17 Tierschutzgesetz festgelegt. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
- einem Wirbeltier
- aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
- länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 28.04.2025
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 29.10.2025
Stichwörter
Strafttat, Tierquälerei, ungerechtfertigten Tiertötung