Außenbereichssatzung; Erlass

    Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden können für bebaute Bereiche im Außenbereich durch Satzung bestimmen, dass Vorhaben, die Wohnzwecken oder kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen (Rechtsgrundlage: § 35 Abs. 6 BauGB).

    Eine solche Satzung erfordert zunächst, dass ihr Geltungsbereich nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist und dort eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Darüber hinaus setzt die Rechtmäßigkeit einer Außenbereichssatzung voraus, dass

    • sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
    • nicht die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, begründet wird und
    • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen sowie keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.


    Hintergrund der Regelung ist, dass etwa Wohnhäuser, die nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, bzw. kleinere Handwerks- oder Gewerbebetriebe im Außenbereich  grundsätzlich nur dann genehmigt werden können, wenn durch ihre Errichtung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinn des Gesetzes liegt z. B. auch dann vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des gemeindlichen Flächennutzungsplans widerspricht oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. In einer Außenbereichssatzung kann die Gemeinde bestimmen, dass bestimmte öffentliche Belange (Darstellungen des Flächennutzungsplans, Entstehung und Verfestigung, nicht aber Erweiterung einer Splittersiedlung) einem Bauvorhaben nicht entgegengehalten werden können. Andere öffentliche Belange, wie z. B. solche des Naturschutzes, der Landschaftspflege oder der Wasserwirtschaft können jedoch nach den Umständen des Einzelfalls dazu führen, dass das Bauvorhaben trotz einer derartigen Satzung unzulässig ist.

    In der Satzung können auch nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit der Bauvorhaben im Einzelnen getroffen werden. Die Satzung wird in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt, in dem auch betroffene Grundstückseigentümer Stellung nehmen können.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Oy-Mittelberg - Bauamt (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 12

    87466 Oy-Mittelberg

    Postanschrift

    Hauptstr. 12

    87466 Oy-Mittelberg

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/166192592639Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8366 9842-0

    Fax: +49 8366 883

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Oy-Mittelberg - Bauamt (Standort 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 34

    87466 Oy-Mittelberg

    Postanschrift

    Hauptstraße 34

    87466 Oy-Mittelberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/166192592639Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8366 9887-40

    Fax: +49 8366 9887-36

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Oy-Mittelberg - Bauamt (Standort 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maria-Rainer Straße

    87466 Oy-Mittelberg

    Postanschrift

    Maria-Rainer Straße

    87466 Oy-Mittelberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/166192592639Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8366 1299

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024

    Stichwörter

    Bauleitplanung, Baurecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English