SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen Entgegennahme

    Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte

    Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.

    Beschreibung

    Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

    Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Landshut (LRA LA)

    Adresse

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    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

    Postanschrift

    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

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    E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de

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    Telefon Festnetz: +49 871 408-0

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    Gemeinde Neufahrn i.NB

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    Hauptstr. 40

    84088 Neufahrn i.NB

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    Hauptstr. 40

    84088 Neufahrn i.NB

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@gemeinde-neufahrn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99108084652Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.08.2024

    Stichwörter

    Bankeinzug, Kreiskasse, Lastschrift, Lastschriftverfahren, SEPA, Überweisung, Zahlstelle

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English