Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte

    Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.

    Beschreibung

    Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

    Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.02.2024

    Stichwörter

    Bankeinzug, Kreiskasse, Lastschrift, Lastschriftverfahren, SEPA, Überweisung, Zahlstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English