Flächennutzungsplan; Aufstellung
Beschreibung
Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben werden Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.
Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt (siehe auch Stichwort: "Bauleitplanverfahren"). Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung sind in der Regel die Landratsämter, im Ausnahmefall die Regierungen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe - 12 Bau- und Ordnungsamt
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Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
an Wahl-Sonntagen durchgehend während der Wahlzeit geöffnet
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/229070074885Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8326 996-0
Fax: +49 8326 996-600
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Baugesetzbuch (BauGB)Inhalt des Flächennutzungsplans
- § 6 Baugesetzbuch (BauGB)Genehmigung des Flächennutzungsplans
Weitere Informationen
- Bauleitpläne Bayern
Das Auskunftssystem ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024
Stichwörter
Bauleitplanung Flächennutzungsplan Liegenschaften, Flächennutzungsplan Bauleitplanung Liegeschaften