Flächennutzungsplan; Aufstellung
Beschreibung
Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben werden Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.
Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt (siehe auch Stichwort: "Bauleitplanverfahren"). Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung sind in der Regel die Landratsämter, im Ausnahmefall die Regierungen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Ansprechpartner
Gemeinde Niederwerrn - Baurecht
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1151
97462 Niederwerrn
Öffnungszeiten
Di 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.
Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2223097270509Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0
Fax: +49 9721 4999-99
Gemeinde Niederwerrn
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1151
97462 Niederwerrn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: gemeinde@niederwerrn.de
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Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0
Fax: +49 9721 4999-99
Internet
Gemeinde Poppenhausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Martin-Werner-Platz 1
97490 Poppenhausen
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: info@poppenhausen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51996836682Sicheres Kontaktformular
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Telefon Festnetz: +49 9725 7110-0
Fax: +49 9725 7110-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Baugesetzbuch (BauGB)Inhalt des Flächennutzungsplans
- § 6 Baugesetzbuch (BauGB)Genehmigung des Flächennutzungsplans
Weitere Informationen
- Bauleitpläne Bayern
Das Auskunftssystem ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024
Stichwörter
Bauleitplanung Flächennutzungsplan Liegenschaften, Flächennutzungsplan Bauleitplanung Liegeschaften