Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter
In der Regel werden die empfohlenen und notwendigen Impfungen von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet lediglich nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.
Beschreibung
Das Gesundheitsamt informiert außerdem über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersklassen vom Gesundheitsamt die Impfbücher durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen erarbeitet. Die betroffenen Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher informiert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich 31 - Humanmedizin, Ernährungsberatung (Standort 1) (LRA DON)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86607 Donauwörth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gesundheitswesen@lra-donau-ries.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/378735343915Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 74-0
Fax: +49 906 74-273
Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich 31 - Humanmedizin, Ernährungsberatung (Standort 2) (LRA DON)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bürgermeister-Reiger-Str. 5
86720 Nördlingen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gesundheitswesen@lra-donau-ries.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/378735343915Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 74-6820
erforderliche Unterlagen
- Impfbuch / Einverständniserklärung
Voraussetzungen
- Bereitschaft zur Impfung
- Impffähigkeit
- Einwilligung der Sorgeberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Abs. 5 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- § 10 Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)
Kosten
Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen kostenlos.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 17.07.2023
Stichwörter
Impfung