Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter
In der Regel werden die empfohlenen Impfungen von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Die Gesundheitsämter informieren über empfohlene Impfungen und bieten nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.
Beschreibung
Das Gesundheitsamt informiert über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersgruppen die Impfbücher durch das Gesundheitsamt durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen gegeben. Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher über diese Impfbuchdurchsicht informiert.
Lediglich nachrangig zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führt das Gesundheitsamt im Einzelfall bei Bedarf auch Impfungen zur Schließung von Impflücken durch.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab (LRA NEW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1260
92657 Neustadt a.d.Waldnaab
Kontakt
E-Mail: poststelle@neustadt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61886939420Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61886939420Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9602 79-0
Fax: +49 9602 79-1166
Internet
erforderliche Unterlagen
- Impfbuch / Einverständniserklärung
Voraussetzungen
- Bereitschaft zur Impfung
- Impffähigkeit
- Einwilligung der Sorgeberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Abs. 5 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- § 10 Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)
Kosten
Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen kostenlos.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 14.08.2024
Stichwörter
Impfung