Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter
In der Regel werden die empfohlenen Impfungen von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Die Gesundheitsämter informieren über empfohlene Impfungen und bieten nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.
Beschreibung
Das Gesundheitsamt informiert über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersgruppen die Impfbücher durch das Gesundheitsamt durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen gegeben. Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher über diese Impfbuchdurchsicht informiert.
Lediglich nachrangig zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führt das Gesundheitsamt im Einzelfall bei Bedarf auch Impfungen zur Schließung von Impflücken durch.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 4 - Sg. 45 - Gesundheitsamt (Standort 1) (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/011769062188Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 27-1411
Fax: +49 8441 27-131411
Internet
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 4 - Sg. 45 - Gesundheitsamt (Standort 2) (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo - Do nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch erreichbar: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mo - Do 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/011769062188Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 27-1400
Fax: +49 8441 27-1420
Internet
erforderliche Unterlagen
- Impfbuch / Einverständniserklärung
Voraussetzungen
- Bereitschaft zur Impfung
- Impffähigkeit
- Einwilligung der Sorgeberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Abs. 5 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- § 10 Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)
Kosten
Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen kostenlos.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 14.08.2024
Stichwörter
Impfung