Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
87787 Wolfertschwenden
Kontakt
E-Mail: bauamt@bad-groenenbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/246960121860Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8334 89534-70
Fax: +49 8334 89534-79
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement