Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Füssener Str. 11
87675 Stötten a.Auerberg
Kontakt
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29218401824Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8349 9204-0
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement