Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Pfronten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Allgäuer Str. 6
87459 Pfronten
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Vermeidung von Sozialkontakten. Daher wird das Rathaus Pfronten ab Montag, 15.11.2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die Bürger haben die Möglichkeit, sich unter Tel.: 08363/698-0 bzw. auf den Durchwahlen der Mitarbeiter oder der E-Mail-Adresse poststelle@pfronten.de mit ihren Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Ist ein persönlicher Kontakt unverzichtbar, kann auf diesem Wege eine Terminvereinbarung erfolgen.
Kontakt
E-Mail: poststelle@pfronten.bayern.de
De-Mail: poststelle@pfronten.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32552411678Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8363 698-0
Fax: +49 8363 698-55
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement