Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Lindenberg i.Allgäu

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 1

    88161 Lindenberg i.Allgäu

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    88151 Lindenberg i.Allgäu

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@lindenberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=78553489445Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/78553489445Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8381 803-0

    Fax: +49 8381 803-88

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English