Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

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    Ansprechpartner

    Stadt Senden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 34

    89250 Senden

    Postfachadresse

    Postfach 1460

    89243 Senden

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Nach Vereinbarung.

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    E-Mail: poststelle@stadt-senden.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=28775593471Sicheres Kontaktformular

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    Stadt Senden - Techn. Betriebshof, Grünflächenamt

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    Hausanschrift

    Illerstraße 61

    89250 Senden

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    Illerstraße 61

    89250 Senden

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8249433569502Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

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