Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rittlen 6
86381 Krumbach (Schwaben)
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen können auch Zeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: dieter.gumpinger@vg-krumbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/300400808941Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8282 88996-0
Fax: +49 8282 88996-22
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement