Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Markt Neuburg a.d.Kammel
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bergstr. 2
86476 Neuburg a.d.Kammel
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@neuburg-ka.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64885868651Sicheres Kontaktformular
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement