Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Mering - Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    86415 Mering

    Postanschrift

    Kirchplatz 4

    86415 Mering

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8076316903514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8233 3801-0

    Fax: +49 8233 3801-28

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

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