Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Gemeinde Hollenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 93
86568 Hollenbach
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-hollenbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93997242594Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93997242594Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8257 9996-0
Fax: +49 8257 9996-40
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement