Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Gemeinde Rottendorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 29
97226 Rottendorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@rottendorf.eu
De-Mail: gemeinde-rottendorf@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=48552299702Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48552299702Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9302 9090-0
Fax: +49 9302 9090-30
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement