Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Kleinrinderfeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pfarrer-Walter-Straße 4
97271 Kleinrinderfeld
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Öffnungszeit der Gemeindebibliothek: Freitag von 16:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@kleinrinderfeld.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40219374614Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40219374614Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9366 9077-0
Fax: +49 9366 9077-90
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement