Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Gemeinde Güntersleben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Würzburger Str. 17
97261 Güntersleben
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: Rathaus@guentersleben.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32330657577Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9365 8070-0
Fax: +49 9365 8070-80
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement