Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Gaukönigshofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 16
97253 Gaukönigshofen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72664058562Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9337 9719-0
Fax: +49 9337 9719-99
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 05.10.2023
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement