Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Wasserlosen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstraße 1
97535 Wasserlosen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@wasserlosen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69107594758Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9726 9067-0
Fax: +49 9726 9067-29
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement