Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Lohr a.Main
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1363
97803 Lohr a.Main
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 9.00 Uhr - 10.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir auch nach Vereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lohr.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=30108917473Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30108917473Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9352 848-0
Fax: +49 9352 848-452
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement