Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Dorfprozelten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulgasse 2
97904 Dorfprozelten
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@dorfprozelten.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04330853535Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9392 9762-0
Fax: +49 9392 9762-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement