Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Iphofen - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120
97344 Iphofen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich für Sie geöffnet: Donnerstag: bis 18:00 Uhr Jeden letzten Samstag im Monat, nach telefonischer Terminvereinbarung, von 10:00 - 12:00 Uhr.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauamt@vgem.iphofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/871297134780Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9323 8715-29
Fax: +49 9323 8715-6629
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement